Gerichtsverfahren

Gerichts-verbundene Mediation

Ablauf und Organisation der Mediation

In jedem Stadium des Gerichtsverfahrens kann Mediation zum Einsatz kommen. Der Vorschlag dazu kann sowohl vom Gericht als auch von einer Partei kommen. Da Mediatoren keine Entscheidungen treffen, sondern 100%-ig neutral und allparteilich sind, ist es auch denkbar, dass eine Partei der anderen Partei Namen von MediatorInnen vorschlägt. Ein noch neutraleres Bild ergibt sich, wenn die Auswahl des Mediationsteams einem Dritten übertragen wird, z.B. einem Mediationszentrum oder einer Mediationsstelle.

Das Mediationsteam führt zunächst mit jeder Partei ein Einzelgespräch, um einen ersten Überblick über den Streitfall zu bekommen. Vorteilhaft ist es, wenn Unterlagen auch elektronisch zur Verfügung gestellt weden können.

Danach macht das Mediationsteam einen Vorschlag, ob eine Mediation Sinn macht und wie diese organisiert werden könnte, personell und terminlich. Dies ist auch davon abhängig, inwieweit es um die Sachlage, also das Beweisverfahren geht, oder um die Rechtslage.

Je nach Sachlage werden dann Termine vereinbart, von 1-2 Stunden bis zu ganztägigen Klausuren. Am Ende der Mediation steht das Ergebnis, wo zwischen den Parteien die weitere Vorgangsweise vereinbart wird:

  • endgültige, neue Vereinbarung, mit der die streitanhängigen Punkte erledigt werden,
  • Vereinbarung, mit der bestimmte Punkte erledigt werden, die anderen offenen Punkte gehen wieder zu Gericht

Die Rolle des Gerichts

Richterinnen und Richter kommen fallweise zur Erkenntnis, dass ein qualifiziertes, von Mediatoren begleitetes Arbeitsgespräch einen groß;en Beitrag zur Lösung bringen könnte. In diesem Fall werden entweder Mediatorinnen bzw. Mediatoren zur Verhandlung beigezogen, ein Kontakt zw. der hergestellt oder Mediation vor der nächsten Tagsatzung empfohlen.

Die Rolle der Parteien

Die Parteien sind in der Mediation selbst dafür verantwortlich, die eigenen Interessen oder auch Bedürfnisse mit Unterstützung des Mediators bzw. der Mediatorin so zu erklären, dass für die anderen Partei der Standpunkt verständlich wird. Oft gelingt es auch in der Mediation, eine klärung des Sachverhalts herbeizuführen, weil die Expertise der beider Parteien meistens die Möglichkeiten von Expertinnen bzw. Sachverständigen übersteigt. Bei geklärtem Sachverhalt ist es dann leichter möglich, eine zielführende ökonomische Lösung zu finden.

Die Rolle der Mediatoren

Mediatorinnen und Mediatoren sind für die Kommunikation, für die Gesprächsführung verantwortlich; sie treffen KEINE ENTSCHEIDUNGEN ! Es hat sich sich erwiesen, dass Erfahrung und Grundwissen von MediatorInnen in dem Gebiet bzw. der Branche vorteilhaft ist. Das Mediationsteam sucht und vereinbart Termine, sorgt dafür, dass alle offenen Punkte behandelt werden und dass alle wichtigen Gesprächspartner einbezogen werden.

Die Rolle der Rechtsanwälte

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind weiter als Rechtsberater/innen für die Mandanten tätig. Dies ist von groß;er Bedeutung bei der richtigen Lösungsfindung und hilft, realistische Vereinbarungen zu treffen. Die Mandanten bringen selbst ihre Interessen vor und führen das Gespräch direkt mit der anderen Partei.

ADLER Mediation

1190 Wien, Billrothstr. 86/2
Station OBERDÖBLING
S45 –  38 – 39A

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