Mitteilung der Auflösungsabsicht
Der Lehrberechtigte hat spätestens am Ende des 9. bzw. 21. Lehrmonats die Mitteilung
- über die Absicht einer außerordentlichen Auflösung und
- die geplante Aufnahme eines Mediationsverfahrens
nachweislich dem Lehrling, der Lehrlingsstelle und (soweit existent) dem Betriebsrat sowie dem Jugendvertrauensrat zu übermitteln.
Vorsicht!
Der Lehrling kann in der Folge die Teilnahme am Mediationsverfahren schriftlich ablehnen, die Ablehnung aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich widerrufen.